Überwachung der Emissionswerte der TA Luft und der 17. BImSchV

Im Drehofen unseres Werkes werden zur Klinkerherstellung die Regelbrennstoffe Kohle und leichtes Heizöl durch die Sekundärbrennstoffe Altöl, Produktionsreststoffe (Fluff) und Tiermehl ergänzt.

Anlagen, in denen Sekundärbrennstoffe mitverbrannt werden, müssen nach der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" (17. BImSchV) genehmigt und betrieben werden. Hierdurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass die eingesetzten Sekundärbrennstoffe umweltverträglich und schadlos verwertet werden. Demgegenüber werden Anlagenteile, in denen keine Sekundärbrennstoffe einsetzt werden, nach den weniger umfangreichen Regelungen der „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) emissionstechnisch beurteilt.

In der 17. BImSchV werden unter anderem die durchzuführenden kontinuierlichen und diskontinuierlichen Emissionsmessungen (Einzelmessungen) zur Überwachung von Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen festgelegt.

In unserm Werk werden die wesentlichen Emissionen im Abgas des Drehofens sowie weitere Parameter zur Beurteilung der Verbrennungsbedingungen mittels eignungsgeprüfter kalibrierter Messgeräte kontinuierlich ermittelt und aufgezeichnet. Darüber hinaus werden die Staubemissionen der maßgeblichen Staubquellen (Brecher, Klinkerkühler und Zementmühlen) kontinuierlich überwacht.

Alle Messgeräte zur kontinuierlichen Emissionsmessung werden durch ein behördlich zugelassenes Institut jährliche auf ihre Funktion geprüft und alle drei Jahre zusätzlich kalibriert. Zwischen diesen Prüfungen müssen die Messgeräte durch eine fortlaufende interne Qualitätssicherung nach DIN EN 14181 überwacht werden.

Die Daten der kontinuierlichen Emissionsüberwachung werden an einen gesonderten Rechner zur Emissionsfernüberwachung (EFÜ-Rechner) übertragen und dort gespeichert. Dieser Rechner vergleicht die gemessenen Werte mit den genehmigten Emissionsgrenzwerten und erstellt täglich einen Bericht. Der EFÜ-Rechner ist gegen unzulässige Eingriffe geschützt und wird jährlich von einem Sachverständigen überprüft. Die für unser Werk zuständige Überwachungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, sich mit diesem Rechner zu verbinden und sowohl die gesammelten als auch die aktuellen Emissionsdaten einzusehen. Darüber hinaus wird der Bericht täglich automatisch an die Überwachungsbehörde elektronisch übertragen.

Zusätzlich zu den kontinuierlichen Emissionsmessungen müssen jährlich umfangreiche Einzelemissionsmessungen im Ofenabgas von einem behördlich zugelassenen Institut durchgeführt werden. Die Messdauer erstreckt sich in der Regel über drei Tage. An diesen Tagen werden in Abhängigkeit der jeweiligen Messkomponente bis zu 9 Einzelmessungen durchgeführt. Parallel zu den Emissionsmessungen werden auch die Brennstoffe beprobt und in einem unabhängigen Laboratorium untersucht.

Im Anschluss an die Messungen wird von diesem Institut für die Überwachungsbehörde ein technischer Bericht erstellt. Der Bericht enthält neben der Auflistung aller Messergebnisse auch eine Beschreibung des Messablaufes und eine Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebszustandes der kontrollierten Anlagen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß 17. BImSchV über die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen und der Einzelemissionsmessungen der Mitverbrennungsanlage jährlich wiederkehrend zu informieren.

Betreiber:

Phoenix Zementwerke Krogbeumker GmbH & Co. KG, Stromberger Straße 201, 59269 Beckum

Berichtszeitraum:

2022

Anlagenbezeichnung:

Zementwerk

Art der Anlage:

Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionsleistung von 500 Tonnen oder mehr je Tag

Standort:

59269 Beckum

Emissionen:

gem. Genehmigung bzw. 17. BImSchV

Durchschnittliche Konzentration

Kontinuierliche Messungen
 

Grenzwert

Jahresmittelwert

Gesamtstaub

10 mg/Nm3

0,8 mg/Nm3

Schwefeldioxide (als SO2)

400 mg/Nm3

346 mg/Nm3

Stickstoffdioxide (als NO2) SCR (SNCR)

200 (350) mg/Nm3 *

194 mg/Nm3

Quecksilber (Hg)

0,03 mg/Nm3

0,005 mg/Nm3

Gesamtkohlenstoff (Cges)

40,0 mg/Nm3

10,0 mg/Nm3

Chloride (HCl)

10,0 mg/Nm3

4,8 mg/Nm3

Kohlenmonoxid (CO)

750 mg/Nm3

541 mg/Nm3

Ammonialk (NH3) SCR (SNCR)

30 (105) mg/Nm3 *

5,3 mg/Nm3

Einzelmessungen

Grenzwert

Ø aller Einzelmessungen

Fluorid (HF)

1 mg/Nm3

nicht nachgewiesen

∑ Cd + Tl

0,05 mg/Nm3

0,0008 mg/Nm3

∑ Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn

0,5 mg/Nm3

0,056 mg/Nm3

∑ As, Benzo(a)pyren, Cd, Co, Cr

0,05 mg/Nm3

0,0057 mg/Nm3

Dioxine und Furane

0,05 ng/Nm3

0,000011 ng/Nm3

Beurteilung der Verbrennungsbedingungen

Die Verbrennung von Sekundärbrennstoffen erfolgte ausschließlich bei ungestörtem Regelbetrieb der Ofenanlage. Aufgrund der Ofenbauart ist sichergestellt, dass im Regelbetrieb die vorgeschriebene Mindestverweilzeit von 2 Sekunden und die Mindesttemperatur von 850°C sicher eingehalten werden.

 

* Durch die Errichtung eines SCR-Katalysators im Abgasstrom der Ofenanlage im Jahr 2018 können die gemäß 17. BImSchV ab dem 01.01.2019 geltenden erhöhten Anforderung für Stickoxide (NOx:  200 mg/Nm³)und Ammoniak (NH3: 30 mg/Nm³ ) von den Phoenix Zementwerken sicher eingehalten werden. Die für den SNCR-Einsatz gültigen Grenzwerte (NOx: 350/Nm³ und NH3: 105 Nm³) sind weiterhin zur Beurteilung der Emission der Ofenanlage für den Fall eines Ausfalls des SCR-Katalysators heranzuziehen. In diesen Fällen erfolgt die Abgasreinigung mit Hilfe der bereits seit Jahren eingesetzten SNCR-Technologie, jedoch maximal für einen Zeitraum von 240 Stunden pro Jahr und einen maximalen Sekundärbrennstoffeinsatz von 60%. In der Betriebsart SCR beträgt die Sekundärbrennstoffeinsatzrate 100 %.

P H O E N I X
Zementwerke Krogbeumker GmbH & Co. KG

Stromberger Str. 201
59269 Beckum

Telefon: 0 25 21 / 8 47-0
Telefax: 0 25 21 / 8 47 50

E-Mail: info@phoenix-zement.de Web: www.phoenix-zement.de