

Im Drehofen unseres Werkes werden zur Klinkerherstellung die Regelbrennstoffe Kohle und Schweröl durch die Sekundärbrennstoffe Altöl, Produktionsreststoffe und Tiermehl ergänzt.
Anlagen, in denen Sekundärbrennstoffe mitverbrannt werden, müssen nach der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes „Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" (17. BImSchV) genehmigt und betrieben werden. Hierdurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass die eingesetzten Sekundärbrennstoffe umweltverträglich und schadlos verwertet werden. Demgegenüber werden Anlagenteile, die keine Sekundärbrennstoffe einsetzen, nach den weniger umfangreichen Regelungen der „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) emissionstechnisch beurteilt.
In der 17. BImSchV werden unter anderem die durchzuführenden kontinuierlichen und diskontinuierlichen Emissionsmessungen (Einzelmessungen) zur Überwachung von Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlage festgelegt.
In unserm Werk werden die wesentlichen Emissionen im Abgas des Drehofens sowie weitere Parameter zur Beurteilung der Verbrennungsbedingungen mittels eignungsgeprüfter kalibrierter Messgeräte kontinuierlich ermittelt und aufgezeichnet. Darüber hinaus werden die Staubemissionen der maßgeblichen Staubquellen (Brecher, Klinkerkühler, Kohlenmühle und Zementmühlen) kontinuierlich überwacht.
Alle Messgeräte zur kontinuierlichen Emissionsmessung werden durch ein behördlich zugelassenes Institut jährliche auf ihre Funktion geprüft und alle drei Jahre zusätzlich kalibriert. Zwischen diesen Prüfungen müssen die Messgeräte durch eine fortlaufende interne Qualitätssicherung nach DIN EN 14181 überwacht werden.
Die Daten der kontinuierlichen Emissionsüberwachung werden an einen gesonderten Rechner zur Emissionsfernüberwachung (EFÜ-Rechner) übertragen und dort gespeichert. Dieser Rechner vergleicht die gemessenen Werte mit den genehmigten Emissionsgrenzwerten und erstellt täglich einen Bericht. Der EFÜ-Rechner ist gegen unzulässige Eingriffe geschützt und wird jährlich von einem Sachverständigen überprüft. Die für unser Werk zuständige Überwachungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, sich über ein Modem in diesen Rechner einzuwählen und sowohl die gesammelten als auch die aktuellen Emissionsdaten einzusehen. Darüber hinaus werden die Daten täglich automatisch an die Überwachungsbehörde elektronisch übertragen.
Zusätzlich zu den kontinuierlichen Emissionsmessungen müssen jährlich umfangreiche Einzelemissionsmessungen im Ofenabgas von einem behördlich zugelassenen Institut durchgeführt werden. Die Messdauer erstreckt sich in der Regel über drei Tage. An diesen Tagen werden in Abhängigkeit der jeweiligen Messkomponente bis zu 9 Einzelmessungen durchgeführt. Parallel zu den Emissionsmessungen werden auch die Brennstoffe beprobt und in einem unabhängigen Laboratorium untersucht.
Im Anschluss an die Messungen wird von diesem Institut für die Überwachungsbehörde ein technischer Bericht erstellt. Der Bericht enthält neben der Auflistung aller Messergebnisse auch eine Beschreibung des Messablaufes und eine Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebszustandes der kontrollierten Anlagen.
Die Öffentlichkeit ist nach § 18 der 17. BImSchV über die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen und der Einzelemissionsmessungen der Mitverbrennungsanlage jährlich wiederkehrend zu informieren.
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Betreiber: |
Phoenix Zementwerke Krogbeumker GmbH & Co. KG, Stromberger Straße 201, 59269 Beckum |
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Berichtszeitraum: |
2010 |
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Anlagenbezeichnung: |
Zementwerk |
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Art der Anlage: |
Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionsleistung von 500 Tonnen oder mehr je Tag |
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Standort: |
59269 Beckum |
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Emissionen: |
gem. Genehmigung bzw. 17. BImSchV |
Durchschnittliche Konzentration |
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Kontinuierliche Messungen |
Grenzwert |
Jahresmittelwert |
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Gesamtstaub |
12 mg/Nm3 |
2,0 mg/Nm3 |
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Schwefeldioxide (als SO2) |
400 mg/Nm3 |
204 mg/Nm3 |
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Stickstoffdioxide (als NO2) |
500 mg/Nm3 |
478 mg/Nm3 |
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Quecksilber (Hg) |
0,03 mg/Nm3 |
0,0069 mg/Nm3 |
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Gesamtkohlenstoff (Cges) |
- |
13 mg/Nm3 |
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Einzelmessungen |
Grenzwert |
Ø aller Einzelmessungen |
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Chloride (HCL) nach Anhang II.1.1 |
12,0 mg/Nm3 |
6,2 mg/Nm3 |
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Fluorid (HF) nach Anhang II.1.1 |
1,4 mg/Nm3 |
0,07 mg/Nm3 |
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∑ Cd + Tl nach § 5 (1) Nr. 3 a |
0,05 mg/Nm3 |
0,0023 mg/Nm3 |
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∑ Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn nach § 5 (1) Nr. 3 b |
0,5 mg/Nm3 |
0,13 mg/Nm3 |
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∑ As, Benzo(a)pyren, Cd, Co, Cr |
0,05 mg/Nm3 |
0,009 mg/Nm3 |
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Dioxine und Furane nach § 5 (1) Nr. 4 |
0,1 ng/Nm3 |
0,0015 ng/Nm3 |
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Beurteilung der Verbrennungsbedingungen |
Die Verbrennung von Sekundärbrennstoffen erfolgte ausschließlich bei ungestörtem Regelbetrieb der Ofenanlage. Aufgrund der Ofenbauart ist sichergestellt, dass im Regelbetrieb die vorgeschriebene Mindestverweilzeit von |
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P H O E N I X
Zementwerke Krogbeumker GmbH & Co. KG
Stromberger Str. 201
59269 Beckum
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Telefax: 0 25 21 / 8 47 50
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